Helfen und Spenden

Es gibt viele Möglichkeiten, die Welt zu einem besseren Ort zu machen. Eine davon ist eine Spende an unsere Stiftung. Mit Ihrer Spende können Sie uns im alltäglichen Leben unterstützen oder besondere Projekte gezielt weiterbringen.

Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die psychisch belastet oder erkrankt sind Teilhabe in der Gesellschaft und nachhaltige Veränderung für ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben.

Grundsätzlich tragen die Jugend- und Sozialämter die Finanzierung der Hilfen für unsere Bewohner*innen entsprechend der jeweils gültigen Sozialgesetzgebung.

Wir möchten mehr tun!

Unsere oft langjährigen Bewohner*innen benötigen manchmal zusätzliche finanzielle Unterstützung, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen oder sich einen besonderen Wunsch zu erfüllen. wie z.B. ein Besuch bei Bekannten in einer anderen Stadt, eine Ferienfreizeit oder eine außergewöhnliche Anschaffung wie eine kleine Stereoanlage oder einen Computer. Diese Freude im Alltag ermöglichen Sie mit Ihrer Spende!

Kinder- und Jugendliche, die unsere Wohn- und Therapieangebote in Anspruch nehmen, haben intensiven kurz- und mittelfristigen Unterstützungsbedarf. Sie befinden sich in einer besonderen Lebenssituation, die spezifisch und intensiv begleitet werden muss und sich langfristig und nachhaltig auf das weitere Leben auswirkt.

Auch hier leistet Ihre Spende Großartiges, denn nicht alle sinnvollen und hilfreichen Maßnahmen sind durch die Regelfinanzierung abgedeckt. Die Anschaffung eines technischen Gerätes, Teilnahme an Ferienfreizeiten oder der Beitritt in einen Sportverein sind wertvolle Beiträge zur Verbesserung der Lebenssituation und Perspektive für die jungen Menschen.

Bedürftigen zu helfen ist ganz einfach

Ihre Spendenmöglichkeiten

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Ihre Spende in guten Händen

Ihre Unterstützung kommt zu 100 Prozent dort an, wo Menschen Hilfe benötigen. Die Kosten für die Verwaltung der Spenden übernehmen wir aus Eigenmitteln.

Unsere Spendenprojekte

Karl Immanuel Küpper-Stiftung Spendenprojekt Zwergziegen
Karl Immanuel Küpper-Stiftung Spendenprojekt Theatergruppe
Karl Immanuel Küpper-Stiftung Spendenprojekt Kletterwand

Projekt “Zwergziegen”

Erfahren Sie mehr über unsere Ziegen Karlchen, Oreo, Snickers, Lui und das Projekt.

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Theaterprojekt “Die neuen Räuber*innen”

Erfahren Sie mehr über unser Projekt.

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Kletterwand-Projekt
“Halt mich fest und lass’ mich los”

Erfahren Sie mehr über unser Projekt.

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Ihre Spende aus besonderem Anlass

Spuren hinterlassen – Gutes tun

ZU PERSÖNLICHEN ANLÄSSEN
Steht ein runder Geburtstag, ein Jubiläum oder ein anderer besonderer Anlass an? Ist Ihnen schon einmal der Gedanke gekommen, diesen Anlass zu nutzen, um Gutes zu tun? Bitten Sie doch einfach Ihre Gäste, anstatt Geschenke zu überreichen, für unsere Karl Immanuel Küpper-Stiftung zu spenden.

IN IHREM JUBILÄUMSJAHR
Steht in Ihrem Unternehmen ein Jubiläum an? Oder gibt es einen anderen besonderen Anlass? Haben Sie schon einmal daran gedacht, diesen Anlass zu nutzen, um unsere Arbeit zu unterstützen? Bitten Sie doch einfach Ihre Gratulanten anstelle von Geschenken um eine Spende an unsere Karl Immanuel Küpper-Stiftung.

ZU WEIHNACHTEN
Nutzen Sie das Fest der Nächstenliebe, um unsere gemeinnützige Arbeit zu unterstützen. Bitten Sie Ihre Kunden, Mitarbeiter, Freunde, Verwandte oder die Öffentlichkeit anstelle von Weihnachtsgeschenken um eine Spende an unsere Karl Immanuel Küpper-Stiftung.

KRANZSPENDE
Der Abschied von einem geliebten Menschen ist ein sehr trauriger Anlass. Sie können ihn nutzen, um im Sinne des Verstorbenen etwas Gutes zu tun. Als Hinterbliebene können Sie die Trauergäste anstelle von Blumen oder Kränzen um eine Spende an die Karl Immanuel Küpper-Stiftung bitten und damit unsere Arbeit für psychisch kranke Menschen unterstützen. Die Förderung eines sozialen Projektes schafft Gutes für die Gegenwart und Zukunft und setzt dem Verstorbenen ein bleibendes Andenken.

MIT DEM TESTAMENT
Ihr Testament ist Ihr letzter Wille. Sie können damit Gutes tun und Bleibendes schaffen, indem Sie neben Ihren Angehörigen auch die Karl Immanuel Küpper-Stiftung in Ihrem Testament bedenken. Damit helfen Sie, die belastende Situation von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu verändern und zu verbessern.
Gerne informieren wir Sie in einem vertraulichen Gespräch über die verschiedenen Möglichkeiten der Unterstützung. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und binden Sie in keiner Weise.

ZUSTIFTUNGEN
Eine Zustiftung zu Lebzeiten oder von Todes wegen erhöht das Grundstockvermögen der Stiftung und trägt damit nachhaltig zur Erfüllung des Stiftungszwecks bei, da das Grundstockvermögen einer Stiftung stets erhalten bleiben muss. Die Stiftung profitiert so dauerhaft von den zusätzlichen Erträgen des von Ihnen zugestifteten Kapitals, die dann über Generationen hinweg für die Stiftungszwecke eingesetzt werden können.

Informationen zu Ihrer Spende

Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Die Karl Immanuel Küpper-Stiftung ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts im Sinne des Stiftungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, die operativ tätig ist. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke, die in der Satzung der Stiftung beschrieben werden: “Zweck der Stiftung ist die selbstlose Unterstützung von Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, der Erziehung und des Wohlfahrtswesens.“

Sie ist wegen Förderung der Religion und Erziehung nach dem letzten der Stiftung zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheids des Finanzamtes Köln-Nord vom 20.02.2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Zuwendungsbescheinigung

Selbstverständlich stellt die Stiftung sowohl für Spenden als auch für Zustiftungen (gemäß § 10 b EStG – steuerbegünstigte Zwecke) Zuwendungsbescheinigungen aus. Bis zu einem Spendenbetrag von 300 € werden Zuwendungsbescheinigungen nicht automatisch ausgestellt. Wenn Sie Ihre Spende für steuerliche Zwecke dokumentieren möchten, genügt die unten stehende Bescheinigung (Vereinfachter Nachweis für Zuwendungsbestätigungen) in Verbindung mit einem entsprechenden Zahlungsnachweis (Kontoauszug). Sollten Sie dennoch eine personalisierte Zuwendungsbescheinigung wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Für alle Spenden oder Zustiftungen über 300 € werden automatisch Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt, bitte geben Sie dazu im Betreff Ihre vollständige Adresse an.

Wir sagen Danke!

Unsere Stiftung freut sich über jede Form der Unterstützung, denn damit werden die Idee und das Gedankengut der Stiftung sowie deren Zweck nachhaltig gefördert. Wir fühlen uns geehrt, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken und uns auch in finanzieller Hinsicht unterstützen.

Ob Zustiften, Spenden oder Gründen einer Treuhandstiftung, zu Lebzeiten oder testamentarisch – welche Fragen Sie auch haben, wir beraten Sie gern.

Und wir freuen uns, wenn Sie mit anderen Menschen über unsere Stiftung sprechen und damit unsere Gedanken und Ziele in die Welt tragen. Danke!

Ansprechpartnerin

Portrait Baerbel Klein

Bärbel Klein
Verwaltungsleitung Personal und Finanzen
0221 – 70211310
baerbel.klein@kuepper-stiftung.de