Interne Meldung gemäß Hinweisgeber-
schutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit dem 2. Juli 2023 in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber hat damit einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland ermöglicht.

Sogenannte „Whistleblower“ verdienen Schutz vor Benachteiligungen. Das finden auch wir! Deshalb haben wir für Sie eine interne Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet.

Mit den Aufgaben der internen Meldestellen haben wir die Rechtsanwaltskanzlei Schwamborn Schmidt Heisig betraut. Die zuständigen Rechtsanwält*innen werden Ihre Meldungen unabhängig und fachkundig prüfen und gegebenenfalls über den digitalen Meldekanal mit Ihnen kommunizieren – etwa für Rückfragen.
Informationen über Ihre Identität als hinweisgebende Person oder sonstige Umstände, die Rückschlüsse auf Sie erlauben, gibt die Rechtsanwaltskanzlei Schwamborn Schmidt Heisig nicht an die Karl Immanuel Küpper-Stiftung oder Dritte weiter – es sei denn, Sie willigen ein oder es liegt eine gesetzliche Ausnahme vor.

Sie können unter dem folgenden Link einfach und schnell Meldungen abgeben, vertraulich oder sogar anonym: https://kuepper-stiftung.sdwhistle.com

Sie finden dort auch genaue weitere Informationen – etwa was Sie wie genau melden können, außerdem zu weiteren persönlichen und externen Meldemöglichkeiten. Klicken Sie dazu einfach auf den Button „Melden“ und Sie kommen zum Text „Wichtig zu wissen“, u.a. mit den häufigsten Fragen (FAQ) zum Hinweisgeberschutzgesetz.
Bitte beachten Sie, dass unsere interne Meldestelle ausschließlich für begründete Hinweise vorgesehen ist. Spekulationen oder Missbrauch der Meldestelle (beispielsweise durch das Verbreiten übler Gerüchte) können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wir danken Ihnen im Voraus herzlich für Ihre Unterstützung.

Ihre Karl Immanuel Küpper-Stiftung
Der Vorstand