Um 1978 wurde die konfessionelle Bindung der Kinder aufgegeben – bis dato satzungsgemäße Voraussetzung für eine Aufnahme.
Um 1978 wurde die konfessionelle Bindung der Kinder aufgegeben – bis dato satzungsgemäße Voraussetzung für eine Aufnahme.
Karl Immanuel Küpper-Stiftung
Hittorfstr. 12
50735 Köln
0221-70211329
Weitere Infos und Materialien
Service
Aufnahmeanfrage Jugendhilfe
Aufnahmeanfrage Erwachsenenhilfe
Karl Immanuel Küpper-Stiftung
Hittorfstr. 12
50735 Köln
0221-70211329
Weitere Infos und Materialien
Service
Aufnahmeanfrage Jugendhilfe
Aufnahmeanfrage Erwachsenenhilfe